für eine starke Region

Wussten Sie, dass...

...von der politischen Vision, eines möglichst fussgängerfreundlichen Wanderwegnetzes, bis hin zum Bundesgesetz über Fuss-und Wanderwege knapp 15 Jahre vergingen?

1972 begaben sich ein paar Idealisten, namentlich  ETH Professor Hugo Bachmann und der damalige Zürcher Stadtpräsident Sigmund Widmer, auf einen steinigen Weg. In der Schweiz wurden allmählich immer mehr Wanderwege asphaltiert, um diese dem motorisierten Verkehr zugänglich zu machen. Diese „Verstrassung“ von Fuss- und Wanderwegen sollte verhindert werden.  Bachmann und Widmer waren sich einig, dass es gesetzliche Grundlagen braucht, um die Zerstörung der Fuss- und Wanderwege zu verhindern. Der Versuch, die Wegnetze im Raumplanungsgsesetz zu verankern, scheiterte. Nach diesem Misserfolg wurde der Weg über eine Verfassungsinitiative, mit dem Namen «Eidgenössische Volksinitiative zur Förderung der Schweizerischen Fuss- und Wanderwege», eingeschlagen. Der Gegenvorschlag, der neu auch die Radwege* einschloss, wurde 1979 vom Volk und Ständen angenommen. 1987 schliesslich trat das FWG (Bundesgesetz über Fuss-und Wanderwege) in Kraft. Dieses Gesetzt bildet die Grundlage für das heutige Wanderwegnetz der Schweiz, welches bezüglich seiner Qualität und Netzdichte weltweit einmalig ist.

* Die Radwege fielen später im Differenzbereinigungsverfahren aus der Vorlage.

 

Quelle: Fussverkehr Bulletin 02/2015.